Regelungsvorhaben
Handlungsempfehlungen zur weiteren Ausgestaltung der EU Batterie-Verordnung
Angegeben von:
Toyota Motor Europe NV/SA (R001075)
am
30.09.2024
Beschreibung:
Die neue EU-Batterieverordnung schreibt die Berechnung und den Ausweis eines CO2- Fußabdruckes von Batterien vor. Die EU-Kommission hat einen Entwurf für den delegierten Rechtsakt für die Methodologie zur Berechnung des CO2- Fußabdrucks vorgelegt, der noch näher zu spezifizieren ist.
- Automobilwirtschaft [alle RV hierzu]
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
- Klimaschutz [alle RV hierzu]
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 10.07.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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