Regelungsvorhaben
Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft ermöglichen - Pragmatisches Vorgehen bei der Definition von H2
Angegeben von:
ENGIE Deutschland AG (R000134)
am
30.09.2024
Beschreibung:
Die delegierten Rechtsakte (delegated acts) der Europäischen Kommission zur Definition von Wasserstoff sollten so ausgestaltet werden, dass der Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft gelingen kann. Bei dem delegierten Rechtsakt zu Wasserstoff auf Basis von Erneuerbarem Strom (RFNBOs) sollten Intermediäre zugelassen werden. Es ist marktübliche Praxis, dass Akteure Strom aus Erneuerbaren-Energien-Anlagen ankaufen (PPAs), die aber nicht unbedingt selbst einen Elektrolyseur betreiben. Sie fungieren als Intermediäre.
Für Wasserstoff mit niedrigem CO2-Gehalt (low-carbon hydrogen) ist für den Markthochlauf ebenfalls eine pragmatische Definition dringend erforderlich.
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu]
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
- Klimaschutz [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 19.07.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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