Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Zum aktuellen Regelungsvorhaben

Änderung der bestehenden Regelungen zur tarifgerechten Entlohnung in der Langzeitpflege nach §§ 72, 82c SGB XI.

Angegeben von:
Deutscher Caritasverband e. V. (R000896) am 26.09.2024

Beschreibung:
Änderung der bestehenden Regelungen zur tarifgerechten Entlohnung in der Langzeitpflege nach §§ 72, 82c SGB XI. Die Bechnung des regional üblichen Entgeltniveaus soll angepasst werden (§ 72 Abs. 3b Satz 1 Nr. 4 SGB XI), damit diese den Grundsätzen der Datenqualität und Datenvalidität enügt. Das Meldeverfahren der regional üblichen Entgeltniveaus soll für AVR- und tarifgebundene Pflegeeinrichtungen aufwandsärmer ausgestaltet werden.

Betroffene Interessenbereiche (4)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2409260116 (PDF - 8 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 17.09.2024 an:

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