Regelungsvorhaben

Verlängerung des Elektromobilitätsgesetzes

Angegeben von:
Verband der Automobilindustrie e.V. (R001243) am 26.09.2024

Beschreibung:
Das Elektromobilitätsgesetz gewährt die Möglichkeit, Elektrofahrzeugen straßenverkehrsrechtliche Bevorrechtigungen zu gewähren. Es ist derzeit bis zum 31. Dezember 2025 befristet. Um den Hochlauf der Elektromobilität weiter unterstützen zu können, sollte das Gesetz über 2025 hinaus verlängert werden. Dabei sollte auch eine Erweiterung des Gesetzes geprüft werden, etwa die Einbeziehung weiterer Fahrzeugklassen.

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Nach oben blättern