Regelungsvorhaben

5 %-Bagatellgrenze für gewerbliche Immobilien-Nebentätigkeiten (§ 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG) & Nichtbeanstandung Verspätungsgeld (§ 22a Abs. 5 EstG)

Angegeben von:
(AKA) Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung (R001036) am 26.09.2024

Beschreibung:
BMF Roundtable zu Bürokratieabbau im Steuerrecht am 16. September 2024: Konkreter Regelungsvorschlag der AKA zur Einführung einer 5 %-Bagatellgrenze für gewerbliche Nebentätigkeiten in der Immobiliendirektanlage bzgl. der Steuerbefreiung gem. § 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG um den Verlust der Steuerbefreiung zu vermeiden und Aufwand und Kosten für steuerbefreite Einrichtungen & Finanzämter zu verringern. Zudem sollt bzgl. § 22a Abs. 5 EstG (Verspätungsgeld) der Satz 3 um eine Nichtbeanstandungsregelungen erweitert werden (wenn Fehler nicht zu vertreten sind oder wenn die Fehlerquote unterhalb von 5% der Rentenbezugsmitteilungen liegen) und es sollte Ermessen bei der Betriebsprüfung eingeräumt werden, von der Erhebung des Verspätungsgeldes ganz abzusehen.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (2)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2409260004 (PDF - 6 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 09.09.2024 an:

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