Regelungsvorhaben
5 %-Bagatellgrenze für gewerbliche Immobilien-Nebentätigkeiten (§ 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG) & Nichtbeanstandung Verspätungsgeld (§ 22a Abs. 5 EstG)
Angegeben von:
(AKA) Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung (R001036)
am
26.09.2024
Beschreibung:
BMF Roundtable zu Bürokratieabbau im Steuerrecht am 16. September 2024: Konkreter Regelungsvorschlag der AKA zur Einführung einer 5 %-Bagatellgrenze für gewerbliche Nebentätigkeiten in der Immobiliendirektanlage bzgl. der Steuerbefreiung gem. § 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG um den Verlust der Steuerbefreiung zu vermeiden und Aufwand und Kosten für steuerbefreite Einrichtungen & Finanzämter zu verringern.
Zudem sollt bzgl. § 22a Abs. 5 EstG (Verspätungsgeld) der Satz 3 um eine Nichtbeanstandungsregelungen erweitert werden (wenn Fehler nicht zu vertreten sind oder wenn die Fehlerquote unterhalb von 5% der Rentenbezugsmitteilungen liegen) und es sollte Ermessen bei der Betriebsprüfung eingeräumt werden, von der Erhebung des Verspätungsgeldes ganz abzusehen.
- Rente/Alterssicherung [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 09.09.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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