Regelungsvorhaben
Änderung WHG, um Häfen von Retentionsflächen auszunehmen
Angegeben von:
Bundesverband Öffentlicher Binnenhäfen (R000256)
am
23.09.2024
Beschreibung:
Schaffung von Regelungen für Flächen innerhalb (öffentlicher) Häfen in §§ 78 und 78a WHG,
die diese von den Festsetzungen als Überschwemmungsgebiete generell ausnehmen oder von
Planungs- und Nutzungsverboten dispensieren.
Einführung einer Bagatellgrenze für den Retentionsraumausgleich von 50 m2 bei Baumaß-
nahmen in Bereichen innerhalb des Hafengebiets, die bei Hochwasserereignis keine strömungstechnische Relevanz haben.
- Güterverkehr [alle RV hierzu]
- Schifffahrt [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Umwelt" [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Verkehr" [alle RV hierzu]
- Verkehrsinfrastruktur [alle RV hierzu]
- Verkehrspolitik [alle RV hierzu]
-
SG2409230013 (PDF - 16 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 02.07.2024 an:
-
Bundestag
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-