Regelungsvorhaben

Änderung WHG, um Häfen von Retentionsflächen auszunehmen

Angegeben von:
Bundesverband Öffentlicher Binnenhäfen (R000256) am 23.09.2024

Beschreibung:
Schaffung von Regelungen für Flächen innerhalb (öffentlicher) Häfen in §§ 78 und 78a WHG, die diese von den Festsetzungen als Überschwemmungsgebiete generell ausnehmen oder von Planungs- und Nutzungsverboten dispensieren. Einführung einer Bagatellgrenze für den Retentionsraumausgleich von 50 m2 bei Baumaß- nahmen in Bereichen innerhalb des Hafengebiets, die bei Hochwasserereignis keine strömungstechnische Relevanz haben.

Betroffene Interessenbereiche (6)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2409230013 (PDF - 16 Seiten)

    Adressatenkreis:

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