Regelungsvorhaben
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der EU Richtlinie 2024/1226 (Richtlinie Sanktionsstrafrecht)
Angegeben von:
Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. (R001169)
am
20.09.2024
Beschreibung:
Die in der EU-Richtlinie 2024/1226 vorgesehene Strafbefreiung für Taten unter einem Gegenwert von EUR 10.000 soll auch in der nationalen Umsetzung berücksichtigt werden. Die in § 18 Abs. 11 AWG a.F. vorgesehene Schonfrist von 2 Tagen sollte beibehalten werden. Ferner sollten Erleichterungen für Handlungen von Compliance-Officers eingeführt und die Strafbefreiung für selbst angezeigte Taten beibehalten werden.
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Selbstständig durch IV angegebener Referentenentwurf:
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften Datum des Referentenentwurfs: 30.08.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle RV hierzu]
- Bank- und Finanzwesen [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Recht" [alle RV hierzu]
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SG2409270008 (PDF, 5 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 19.09.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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Versendet am 16.10.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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