Regelungsvorhaben

Vorschläge zur nationalen Umsetzung der EU Richtlinie 2024/1226 (Richtlinie Sanktionsstrafrecht)

Angegeben von:
Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. (R001169) am 20.09.2024

Beschreibung:
Die in der EU-Richtlinie 2024/1226 vorgesehene Strafbefreiung für Taten unter einem Gegenwert von EUR 10.000 soll auch in der nationalen Umsetzung berücksichtigt werden. Die in § 18 Abs. 11 AWG a.F. vorgesehene Schonfrist von 2 Tagen sollte beibehalten werden. Ferner sollten Erleichterungen für Handlungen von Compliance-Officers eingeführt und die Strafbefreiung für selbst angezeigte Taten beibehalten werden.

Zu Regelungsentwurf

  1. Selbstständig durch IV angegebener Referentenentwurf:
    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften Datum des Referentenentwurfs: 30.08.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2409270008 (PDF, 5 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 19.09.2024 an:

      • Bundesregierung

    • Versendet am 16.10.2024 an:

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