Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Diskriminierungsfreiheit im Rahmen des Wechsels von Kupfer auf Glasfaser

Angegeben von:
EWE TEL GmbH (R002328) am 20.09.2024

Beschreibung:
Die EWE TEL setzt sich im Rahmen des perspektivisch anstehenden Wechsels von Kupfer auf Glasfaser dafür ein, dass eine Abschaltung nach §34 TKG diskriminierungsfrei erfolgt. Regulierungsbehörden sollten nach Auffassung der EWE TEL sicherstellen, dass alternative Netzbetreiber im Rahmen des §34 TKG Verfahren keine Benachteiligung gegenüber dem Unternehmen, welches das Abschalterecht innehat, erfahren. Die aus einer möglichen strategischen Abschaltung folgenden Wettbewerbsverzerrungen müssen vermieden werden. Um hier Rechtsklarheit und Erwartungssicherheit zu schaffen, halten wir eine Neufassung der Regeln für den Wechsel von Kupfer auf Glas für sinnvoll, die die bestehenden Herausforderungen der strategischen Abschaltung und der damit verbundenen Gefahr der Marktmachtübernahme adressiert.

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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