Regelungsvorhaben
Diskriminierungsfreiheit im Rahmen des Wechsels von Kupfer auf Glasfaser
Angegeben von:
EWE TEL GmbH (R002328)
am
20.09.2024
Beschreibung:
Die EWE TEL setzt sich im Rahmen des perspektivisch anstehenden Wechsels von Kupfer auf Glasfaser dafür ein, dass eine Abschaltung nach §34 TKG diskriminierungsfrei erfolgt. Regulierungsbehörden sollten nach Auffassung der EWE TEL sicherstellen, dass alternative Netzbetreiber im Rahmen des §34 TKG Verfahren keine Benachteiligung gegenüber dem Unternehmen, welches das Abschalterecht innehat, erfahren.
Die aus einer möglichen strategischen Abschaltung folgenden Wettbewerbsverzerrungen müssen vermieden werden. Um hier Rechtsklarheit und Erwartungssicherheit zu schaffen, halten wir eine Neufassung der Regeln für den Wechsel von Kupfer auf Glas für sinnvoll, die die bestehenden Herausforderungen der strategischen Abschaltung und der damit verbundenen Gefahr der Marktmachtübernahme adressiert.
- Digitalisierung [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Recht" [alle RV hierzu]