Regelungsvorhaben
Begrenzung des anzulegenden Werts auf den Durchschnittswert bei Biogas-Bestandsanlagen in der Anschlussausschreibung
Angegeben von:
RELAW GmbH - Gesellschaft für angewandtes Recht der Erneuerbaren Energien (R001917)
am
17.09.2024
Beschreibung:
Gemäß § 39g Abs. 6 Satz 1 EEG 2023 ist der anzulegende Wert (AW) für Biogasbestandsanlagen unabhängig vom Zuschlagswert auf den durchschnittlichen AW aus den vorangegangenen drei Jahren begrenzt. Satz 2 sieht vor, dass dieser Durchschnitt anhand der „tatsächlich geleisteten“ Zahlungen zu ermitteln ist, um die Berechnung zu vereinfachen. Dies führt jedoch zu inkorrekten Werten, da die tatsächlich geleisteten Zahlungen nicht identisch mit dem anzulegenden Wert sind. Zur Schaffung von Rechts- und Investitionssicherheit sollte der Widerspruch zwischen Satz 1 und Satz 2 aufgelöst werden.
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu]