Regelungsvorhaben

Nachflexibilisierung von Biogasanlagen

Angegeben von:
RELAW GmbH - Gesellschaft für angewandtes Recht der Erneuerbaren Energien (R001917) am 17.09.2024

Beschreibung:
Es ist unklar, ob die flexible Leistung einer Bestandsanlage, für welche die Flexibilitätsprämie nach EEG 2012/2014/2017 schon vor 2021 in Anspruch genommen wurde, seit 2021 noch erhöht werden kann (sog. Nachflexibilisierung), und ob in diesem Fall das EEG 2021 oder frühere EEG-Fassungen anzuwenden sind (vgl. § 100 Abs. 2 Nr. 12 EEG 2021). Aus Sicht sowohl von Netzbetreiber- als auch von Anlagenbetreiberverbänden besteht für energiewirtschaftlich sinnvolle Nachflexibilisierungen im aktuellen Rechtsrahmen keine hinreichende Rechtssicherheit.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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