Regelungsvorhaben
Klarstellung zur notwendigen Fachkunde bei Personen, die Erneuerbare-Energien-Anlagen gem. § 10 Abs. 1 EEG 2023 anschließen dürfen.
Angegeben von:
RELAW GmbH - Gesellschaft für angewandtes Recht der Erneuerbaren Energien (R001917)
am
17.09.2024
Beschreibung:
Gemäß § 10 Abs. 1 EEG dürfen Anlagenbetreiber den Anschluss der Anlagen von dem Netzbetreiber oder einer fachkundigen dritten Person vornehmen lassen. Unklar ist, welche Fachkunde und welche Nachweise darüber vorliegen müssen, oder ob die Fachkunde ggf. nur dann vorliegt, wenn die anschließende Person für ein Unternehmen handelt, das in einem Installateurverzeichnis gem. § 13 Abs. 2 NAV eingetragen ist. Hier sollte regulatorisch eine eindeutige Festlegung erfolgen, um Rechtssicherheit zu schaffen.
- Energienetze [alle RV hierzu]
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu]