Regelungsvorhaben
Abschaffung der Millionenkreditmeldepflicht für Factoringinstitute, hilfsweise Anhebung der Meldegrenze sowie gewisse Erleichterungen zum Meldeumfang
Angegeben von:
Deutscher Factoring-Verband e.V. (R001368)
am
17.09.2024
Beschreibung:
Mit dem ZuFinG II wird u.a. die Verschlankung bankaufsichtlicher Vorgaben angestrebt. Hierzu gehören auch Änderungen im Millionenkreditmeldewesen, insbesondere die Anhebung der Meldegrenze auf 2 Mio. Euro. Der Deutsche Factoring-Verband e.V. begrüßt einerseits diese angestrebte Verschlankung aufsichtlicher Vorgaben, spricht sich indes primär für die Abschaffung der Millionenkreditmeldepflicht für Factoringinstitute aus, und befürwortet hilfsweise die Anhebung der v.g. Meldegrenze in § 14 KWG sowie die im Entwurf des ZuFinG II vorgeschlagenen Erleichterungen zum Meldeumfang durch Änderungen der GroMiKV.
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz) Datum des Referentenentwurfs: 27.08.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle RV hierzu]
- Bank- und Finanzwesen [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 17.09.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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