Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Zum aktuellen Regelungsvorhaben

Beibehaltung der Regelung in § 12 BauSparkG (Vertrauensmann)

Angegeben von:
Verband der Privaten Bausparkassen e.V. (R000755) am 16.09.2024

Beschreibung:
Der Verband setzt sich dafür ein, dass die Vertrauensperson nach § 12 BauSparkG beibehalten wird.

Zu Regelungsentwurf

  1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
    Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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