Regelungsvorhaben
Beibehaltung der Regelung in § 12 BauSparkG (Vertrauensmann)
Angegeben von:
Verband der Privaten Bausparkassen e.V. (R000755)
am
16.09.2024
Beschreibung:
Der Verband setzt sich dafür ein, dass die Vertrauensperson nach § 12 BauSparkG beibehalten wird.
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle RV hierzu]
- Bank- und Finanzwesen [alle RV hierzu]