Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Vorziehen der Reviews, Überprüfung und Überarbeitung der CO2-Flottenregulierung für Pkw und leichte Nfz & schwere Nfz

Angegeben von:
Verband der Automobilindustrie e.V. (R001243) am 13.09.2024

Beschreibung:
Hochlauf E-Mob in Europa erfordert flächendeckende Lade- und H2-Tankinfrastruktur, schnelleren Stromnetzausbau und günstigere Ladestrompreise. Außenwirtschaftliche Bedingungen müssen zur Rohstoff- und Vorproduktversorgung verbessert werden. CO2-Flottenregulierung-Reviews (LDV, HDV) sind auf 2025 vorzuziehen, das 2025-Ziel für LDV analog zu HDV auf -90% anzupassen. Strafzahlungen müssen vermieden werden. Für 2030/2035 braucht es Flexibilisierungen, z.B. Phase-In der LDV-Grenzwerte. Weitere Anpassungen betreffen ZLEV-Schwellenwerte und negative slope. Technologieoffenheit heißt stärkere PHEV Berücksichtigung nach 2035, Aussetzen Utility-Factor-Anpassung ab 2025 und Berücksichtigung durschn. CO2-Minderungen durch erneuerbare Kraftstoffe CNF-Fahrzeuge unmittelbar als CO2-frei einstufen.

Betroffene Interessenbereiche (4)

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