Regelungsvorhaben

Verschiebung des Startzeitpunkts der Feststellungsverfahren nachdem BVaDiG auf den 01.01.2026

Angegeben von:
Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern (R002002) am 13.09.2024

Beschreibung:
Die Bundesärztekammer plädiert dafür, dass im Rahmen der Berufsbildungsfeststellungsverfahrensverordnung (BBFVerfV) die Anwendung des Feststellungsverfahrens nach Abschnitt 6 des BBiG (Feststellung und Bescheinigung der individuellen beruflichen Handlungsfähigkeit am Maßstab eines anerkannten Ausbildungsberufs) erst ab dem 1. Januar 2026 von den zuständigen Stellen umzusetzen ist (Artikel 1 Nummer 55 Buchstabe b (§ 106 Absatz 4 Satz 1 BBiG), Artikel 4 Nummer 29 (§ 123a Satz 1 HwO) und setzt sich daher für eine Verschiebung des Rechtsanspruchs auf ein Feststellungsverfahren um ein Jahr ein.

Zu Regelungsentwurf

  1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
    Verordnung über das Verfahren zur Feststellung und Bescheinigung individueller beruflicher Handlungsfähigkeit am Maßstab eines anerkannten Ausbildungsberufs nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung Berufsbildungsfeststellungsverfahrensverordnung BBFVerfV Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (2)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2409240014 (PDF - 3 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 13.09.2024 an:

      • Bundesregierung

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