Regelungsvorhaben

Nature Restauration Law (Verordnung EU 2024/1991 vom 24. Juni 2024)

Angegeben von:
Familienbetriebe Land und Forst e.V. (R000924) am 12.09.2024

Beschreibung:
Mit der Verordnung wird darauf abgezielt, den Klimawandel und die Auswirkungen von Naturkatastrophen einzudämmen. Ziel der Verordnung ist es, Maßnahmen einzuführen, mit denen bis 2030 mindestens 20 % der Land- und Meeresgebiete der EU und bis 2050 alle Ökosysteme, die der Wiederherstellung bedürfen, wiederhergestellt werden. Der FABLF-Bundesverband setzt sich dafür ein, dass die entsprechenden nationalen Wiederherstellungspläne unter besonderer Berücksichtigung des Erhalts einer stabilen Agrar- und Forstwirtschaft, der Sicherstellung der Nahrungsmittelproduktion sowie unter Wahrung der grundrechtlich geschützten Eigentumsrechte erstellt werden.

Betroffene Interessenbereiche (2)

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