Regelungsvorhaben
Wichtige Informationen zur neuen Nachhaltigkeitsberichterstattungspflicht nach CSRD
Angegeben von:
BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (R000888)
am
12.09.2024
Beschreibung:
Mit dem Inkrafttreten der europäischen CSRD Anfang Januar 2023 müssen Unternehmen der Energie- und Wasserwirtschaft künftig verstärkt nachhaltigkeitsbezogene Informationen in ihren Abschlussberichten offenlegen. Der BDEW hatte das Vorhaben der EU-Kommission, mehr Transparenz in Bezug auf die nachhaltige Ausrichtung von Unternehmen zu schaffen, indem Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung auf eine Ebene gestellt werden, von Beginn an unterstützt. Gleichzeitig warnt der BDEW, dass mit den neuen Verpflichtungen ein teils erheblicher administrativer Mehraufwand für die betroffenen Unternehmen einhergeht. Das gilt es bei der Umsetzung auf nationaler Ebene zu beachten, Vereinfachungspotenziale weitestmöglich zu nutzen und Unterstützungsangebote für betroffene Unternehmen zu schaffen.
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu]
- Digitalisierung [alle RV hierzu]
- Energienetze [alle RV hierzu]
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu]
- Fossile Energien [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Energie" [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 29.08.2024 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Organe [alle SG dorthin]
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