Regelungsvorhaben

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Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

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Formulierung "Anrecht im Sinne des Betriebsrentengesetzes" durch "Anrecht der betrieblichen Altersversorgung" in §§ 2, 17, 45 VersAuslG ersetzen

Angegeben von:
aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. (R001407) am 06.09.2024

Beschreibung:
Die aba sieht Änderungsbedarf bei Lebenssachverhalten, in denen eine Person während ihrer Ehezeit teilweise die Stellung eines beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers innehatte und teilweise – sei es als Arbeitnehmer oder als nicht beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer – den Regelungen des Betriebsrentengesetzes unterfallen ist. Hier schließt sich die aba einer bereits im Jahr 2023 vom Deutschen Familiengerichtstag vorgetragenen Forderung an. Demnach soll in den §§ 2 Abs. 3 Halbsatz 2, 17 VersAusglG, § 45 VersAusglG jeweils die Gesetzesformulierung „Anrecht im Sinne des Betriebsrentengesetzes“ durch „Anrecht der betrieblichen Altersversorgung“ ersetzt werden.

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