Regelungsvorhaben
Formulierung "Anrecht im Sinne des Betriebsrentengesetzes" durch "Anrecht der betrieblichen Altersversorgung" in §§ 2, 17, 45 VersAuslG ersetzen
Angegeben von:
aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. (R001407)
am
06.09.2024
Beschreibung:
Die aba sieht Änderungsbedarf bei Lebenssachverhalten, in denen eine Person während ihrer Ehezeit teilweise die Stellung eines beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers innehatte und teilweise – sei es als Arbeitnehmer oder als nicht beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer – den Regelungen des Betriebsrentengesetzes unterfallen ist. Hier schließt sich die aba einer bereits im Jahr 2023 vom Deutschen Familiengerichtstag vorgetragenen Forderung an. Demnach soll in den §§ 2 Abs. 3 Halbsatz 2, 17 VersAusglG, § 45 VersAusglG jeweils die Gesetzesformulierung „Anrecht im Sinne des Betriebsrentengesetzes“ durch „Anrecht der betrieblichen Altersversorgung“ ersetzt werden.
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Referentenentwurf:
Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von gewaltbetroffenen Personen im familiengerichtlichen Verfahren, zur Stärkung des Verfahrensbeistands und zur Anpassung sonstiger Verfahrensvorschriften (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 23.07.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle RV hierzu]
- Rente/Alterssicherung [alle RV hierzu]