Regelungsvorhaben
Geburtshilfliche und neonatologische Expertise in integrierten Notfallzentren vorhalten
Angegeben von:
Deutsche Gesellschaft für Perinatale Medizin e.V. (DGPM) (R001611)
am
03.09.2024
Beschreibung:
Jedes 10. Neugeborene bedarf nach der Geburt einer medizinischen Behandlung. Akut vor der Geburt einsetzende Probleme stellen ebenfalls einen Notfall dar, der eine sofortige fachärztliche Versorgung erfordert. Dies wird bisher nicht berücksichtigt. Es ist unabdingbar, dass in integrierten Notfallzentren geburtshilfliche und neonatologische Expertise vorgehalten wird. Ist das nicht möglich, so ist eine telemedizinische Unterstützung vorzuhalten. Die im Rahmen eines nicht adäquat behandelten geburtshilflichen Notfalls auftretenden Komplikationen für das Kind sind, in Kombination mit einer inadäquaten bzw. verspäteten Versorgung des Neugeborenen durch Neonatologen, für die Betroffenen gravierend und führen zu hohen langfristigen Gesundheitskosten.
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 379/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu]
Zuvor:
Referentenentwurf (BMG): Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (NotfallG) (Vorgang) -
Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/13166 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu]
Zuvor:
Referentenentwurf (BMG): Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (NotfallG) (Vorgang)
- Gesundheitsförderung [alle RV hierzu]
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
- Schwangerschaft, Geburt und Neugeborene, Pränatale Diagnostik, Geburtshilfe, Frühgeburten, Wochenbett, Stillen, Neonatologie