Regelungsvorhaben

Mehrgewicht durch alternative Antriebe / §6 Abs. 3b FeV

Angegeben von:
Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller (VDIK) (R000890) am 02.09.2024

Beschreibung:
Es soll eine Konkretisierung und Anwendungserleichterung der bestehenden Regelung erreicht werden. Auf welches Vergleichsfahrzeug wird im Einzelfall abgestellt.

Betroffene Interessenbereiche (6)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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