Regelungsvorhaben

Beibehalten des Genehmigungsvorbehalts gem. §31 Abs. 6 SGBV

Angegeben von:
Avextra Pharma (R004502) am 28.08.2024

Beschreibung:
Avextra plädiert für eine Abgrenzung von zugelassenen und nicht zugelassenen Arzneimitteln in der Verschreibung und Erstattung. Eine klare Linie ist notwendig, um Patientensicherheit zu gewährleisten, Vertrauen in die Versorgung zu stärken und die Mittel der solidarischen Krankenversicherung zielgerichtet einzusetzen. So entsteht ein Gesundheitssystem, das Innovation fördert, aber zugleich Verbindlichkeit und Verantwortlichkeit sicherstellt.

Betroffene Interessenbereiche (4)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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