Regelungsvorhaben

RefE zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung: zielgenauere Umsetzung, um aktuellen Anforderungen an das Städtebaurecht gerecht zu werden

Angegeben von:
Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952) am 28.08.2024

Beschreibung:
Die in § 2 Abs. 1 Satz 2, letzter Halbsatz vorgesehene Drittel-Regelung ergänzen, Um Unklarheiten zu vermeiden, Hinweise in die Gesetzesbegründung aufnehmen. Offene Fragen zum sektoralen Bebauungsplan durch Hinweise in der Gesetzesbegründung einer Klärung näherbringen. Der Regelungsvorschlag in § 24 Abs. 2a soll nicht umgesetzt werden. Er wird abgelehnt. Die Ergänzung des § 34 Abs 1 um einen Satz 3 soll nicht umgesetzt werden. Sie wird abgelehnt.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/13091 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle RV hierzu]

    Zuvor:
    Referentenentwurf (BMWSB): Gesetz zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung (Vorgang)

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (2)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2408220001 (PDF - 26 Seiten)

    Adressatenkreis:

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