Regelungsvorhaben
Anfrage des BMJ: Schriftformerfordernis bei Kündigung des Bauvertrages beibehalten
Angegeben von:
Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952)
am
28.08.2024
Beschreibung:
Keine Abschaffung des in § 650h BGB vorgesehenen Schriftformerfordernisses bei der Kündigung von Bauverträgen. Der Wegfall würde in der Praxis zu keinen Erleichterungen führen und geht damit an der Praxis bei Bauverträgen vorbei.
- Sonstiges im Bereich "Recht" [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 14.08.2024 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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