Regelungsvorhaben

Private Rechtsdurchsetzung im Wettbewerbs-/Verbraucherschutzrecht

Angegeben von:
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e.V. (R001184) am 26.08.2024

Beschreibung:
Bei Verstößen gegen UWG- und Verbraucherschutzvorschriften wird die Wettbewerbszentrale i.d.R. im Wege der gesetzlich vorgesehenen Abmahnung tätig, um das rechtswidrige Verhalten eines Unternehmers schnell, effektiv und außergerichtlich abzustellen. Sofern eine gütliche Einigung nicht erzielt werden kann, nutzt sie das Instrument der Unterlassungsklage. Dieses effektive und seit Jahrzehnten sehr gut funktionierende System des Private Enforcements darf aus Sicht der Wettbewerbszentrale nicht beeinträchtigt werden. Eine funktionsfähige private Rechtsdurchsetzung dient dem fairen Wettbewerb zum Nutzen von Mitbewerbern, Verbrauchern und der Allgemeinheit. Die Wettbewerbszentrale finanziert sich allein aus der Wirtschaft heraus und erhält keine öffentlichen Mittel.

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (2)

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