Regelungsvorhaben
Digital Services Act (DSA)
Angegeben von:
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e.V. (R001184)
am
26.08.2024
Beschreibung:
Der DSA regelt die Verantwortlichkeit von Plattformen. So wird z.B. der Umgang mit illegalen Inhalten geregelt, welche Pflichten Betreiber von Online-Marktplätzen haben und unter welchen Umständen personalisierte Werbung angezeigt werden darf. Die zivilrechtliche Durchsetzung des Verbraucherschutz-, Lauterkeits- und Datenschutzrechts durch Private trägt maßgeblich zur Rechtsfortbildung in der EU bei. Dieses so genannte Private Enforcement kann gleichermaßen durch anspruchsbefugte Verbände wie die Wettbewerbszentrale, andere Wettbewerbsverbände, Verbraucherzentralen, private Unternehmen oder auch Privatpersonen erfolgen.
Es ist zu erwarten, dass der privaten Rechtsdurchsetzung für den DSA eine größere Bedeutung als behördlichen Maßnahmen zukommen wird.
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu]
- Wettbewerbsrecht [alle RV hierzu]
- Zivilrecht [alle RV hierzu]