Regelungsvorhaben
Änderungsumsetzung § 386 der Pflichten für die Hersteller
Angegeben von:
Bundesverband Gesundheits-IT (R000457)
am
20.08.2024
Beschreibung:
Bei dem § 386a Interoperabilitätspflicht, in dem die Hersteller dazu verpflichtet sind, den LEI personenbezogenen Gesundheitsdaten ihrer Patienten unverzüglich und kostenfrei im interoperablen Format bereitzustellen. Einerseits hätten die Hersteller rein rechtlich keinen Zugriff auf personenbezogene Daten. Auch wenn ein Systemwechsel stattfände, könne im Nachgang nicht festgestellt werden, welche Daten nachzuliefern sind.
Ebenso sei ein kostenfreies Bereitstellen der Daten als kritisch zu bewerten, wenn der LEI häufig eine Datenauslieferung verlangt.
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Referentenentwurf:
Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung einer Digitalagentur für Gesundheit (Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz - GDAG) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 15.05.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu]
- Digitalisierung [alle RV hierzu]