Regelungsvorhaben

Änderungsumsetzung § 386 der Pflichten für die Hersteller

Angegeben von:
Bundesverband Gesundheits-IT (R000457) am 20.08.2024

Beschreibung:
Bei dem § 386a Interoperabilitätspflicht, in dem die Hersteller dazu verpflichtet sind, den LEI personenbezogenen Gesundheitsdaten ihrer Patienten unverzüglich und kostenfrei im interoperablen Format bereitzustellen. Einerseits hätten die Hersteller rein rechtlich keinen Zugriff auf personenbezogene Daten. Auch wenn ein Systemwechsel stattfände, könne im Nachgang nicht festgestellt werden, welche Daten nachzuliefern sind. Ebenso sei ein kostenfreies Bereitstellen der Daten als kritisch zu bewerten, wenn der LEI häufig eine Datenauslieferung verlangt.

Zu Regelungsentwurf

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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