Regelungsvorhaben
Einsichtnahme in die Patientenakte
Angegeben von:
Sozialverband Deutschland e.V. (R001866)
am
07.08.2024
Beschreibung:
Der Gesetzentwurf soll Patient*innen ein besseres Recht auf Einsicht in ihre Patientenakte geben und die digitale Bereitstellung von medizinischen Daten erleichtern. Die Bundesregierung möchte damit Transparenz, Eigenverantwortung und eine bessere medizinische Versorgung der Patient*innen fördern.
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Referentenentwurf:
Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs - Einsichtnahme in die Patientenakte und Vererblichkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzung (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 24.05.2024 Federführendes Ministerium: BMJ (20. WP) [alle RV hierzu]
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 05.07.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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