Regelungsvorhaben

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Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

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Einführung des Sehtests für Berufskraftfahrer durch Augenoptiker

Angegeben von:
Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (R003313) am 07.08.2024

Beschreibung:
Augenoptikermeister mit entsprechender Ausstattung an Messgeräten sollen Sehtests nach Anlage 6 Nr. 2.1 FeV für Inhaber bzw. Bewerber einer Führerscheinklasselassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE bzw. D1E durchführen dürfen.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2411130011 (PDF - 4 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 13.11.2024 an:

      • Bundesregierung

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