Regelungsvorhaben

RefE 2. Jahressteuergesetz 2024: Änderungen zu gemeinnützigen Organisationen; keine neuen Mitteilungspflichten für innerstaatl. Gestaltungen

Angegeben von:
Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952) am 05.08.2024

Beschreibung:
Der DAV unterstützt eine gesetzliche Regelung, die gemeinnützigen Organisationen erlaubt, sich gelegentlich zu tagespolitischen Themen zu äußern, um dadurch die Rechtssicherheit für diese Organisationen zu erhöhen. Der DAV begrüßt die geplante Abschaffung der Verpflichtung zur zeitnahen Mittelverwendung gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 5 der AO und die damit verbundenen Änderungen bezüglich der steuerlichen Rücklagenbildung nach § 62 AO. Diese Maßnahmen sollen zu einer erheblichen Vereinfachung der Verwaltung führen, ohne die Grundprinzipien der Gemeinnützigkeit zu gefährden. Der DAV spricht sich ausdrücklich gegen die Einführung neuer Mitteilungspflichten für innerstaatliche Gestaltungen aus.

Zu Regelungsentwurf

  1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
    Referentenentwurf eines zweiten Jahressteuergesetzes 2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2407170021 (PDF - 5 Seiten)

    Adressatenkreis:

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