Regelungsvorhaben

Weitergestaltung des Rechts auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten (RaVT)

Angegeben von:
Bitkom e.V. (R000672) am 02.08.2024

Beschreibung:
Wir setzen uns für eine verhältnismäßige Weiterentwicklung des Rechts auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten (RaVT) ein. Derzeit wird die entsprechende Telekommunikationsmindestversorgungsverordnung (TKMV) evaluiert. Die BNetzA plädiert für eine Anhebung der Mindestversorgung auf 15 Mbit/s. Wir sehen keine Notwendigkeit für diese Anhebung, da die Gutachten. Eine Erhöhung der Mindestbandbreite könnte Ressourcen der Netzbetreiber binden und andere Ausbauprojekte, insbesondere den politisch gewünschten FTTH-Ausbau, verzögern oder verhindern.

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (2)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2408020022 (PDF - 2 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 24.06.2024 an:

      • Bundesregierung

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