Regelungsvorhaben
Einführung einer Pflichtversicherung für Elementarschäden nicht zielführend
Angegeben von:
Generali Deutschland AG (R001601)
am
02.08.2024
Beschreibung:
Anstelle einer Pflichtversicherung für Elementarschäden sprechen wir uns für einen ganzheitlichen Ansatz aus, der neben einer freiwilligen Versicherungslösung für alle Haushalte (Opt-out Lösung) und eine Risikoteilung mit dem Staat im Falle extremer Naturkatastrophen Prävention und Klimafolgenanpassung in den Mittelpunkt stellt. Eine Pflichtversicherung als alleinige Maßnahme kann steigende Schäden infolge des Klimawandels nicht verhindern und dürfte mittel- bis langfristig Auswirkungen auf die Versicherbarkeit haben.
- Klimaschutz [alle RV hierzu]
- Versicherungswesen [alle RV hierzu]
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SG2408020004 (PDF, 2 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 01.08.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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