Regelungsvorhaben
Beitragszusagen mit Mindestleistung und beitragsorientierte Leistungszusagen besser nutzbar machen.
Angegeben von:
aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. (R001407)
am
25.07.2024
Beschreibung:
Als die Zinsen auf Talfahrt gingen und folglich auch der Höchstrechnungszins kontinuierlich gesenkt wurde, haben DAV und IVS Berechnungen vorgelegt, die zeigen, dass der Zeitpunkt kommen wird, zu dem die Beitragszusage mit Mindestleistung für den Markt nicht mehr darstellbar sein würde. Bei einem Höchstrechnungszins von 0,25 % war das definitiv der Fall. Mit der Anhebung des Höchstrechnungszinses auf 1 % per 1.1.2025 ist das Problem entschärft, aber nicht gelöst. Das gilt um so mehr, als derzeit für die private Vorsorge eine Absenkung der 100 %-Garantie für versicherungsförmige Produkte geplant wird.
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Referentenentwurf:
Zweites Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 24.06.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle RV hierzu]
- Rente/Alterssicherung [alle RV hierzu]