Regelungsvorhaben

Erweiterung des Fortsetzungsrechts des § 212 VVG-E von Elternzeit auf alle entgeltfreien Zeiten bei Entgeltumwandlung. Wird begrüßt, ist zu ergänzen.

Angegeben von:
aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. (R001407) am 25.07.2024

Beschreibung:
Die Erweiterung der Regelung des § 212 VVG-E zur Fortführung einer durch Entgeltumwandlung im Sinne des § 1a Abs. 1 BetrAVG finanzierten bAV von Elternzeit auf alle entgeltfreien Zeiten ist zu begrüßen. Die Fortführung im gesetzlichen Rahmen sollte nicht zu einer Novation führen, was im entsprechenden BMF-Schreiben zu ergänzen wäre. Zudem sollte auch hier klargestellt werden, dass trotz des Verweises auf § 1a Abs. 1 BetrAVG in § 212 VVG auch Personenkreise, die nicht unter das BetrAVG fallen, hiervon erfasst sind.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundesrats-Drucksachennummer:
    BR-Drs. 488/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (2. Betriebsrentenstärkungsgesetz) 1. Zuständiges Ministerium: BMF [alle RV hierzu] 2. Zuständiges Ministerium: BMAS [alle RV hierzu]

    Zuvor:
    Referentenentwurf (BMAS): Zweites Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (20. WP) (Vorgang)

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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