Regelungsvorhaben

Wir begrüßen die Regelung in § 3 Nr. 55c S. 2 b EStG für Abfindung in gRV. Es müssten nicht unter das BetrAVG fallende Personen einbezogen werden.

Angegeben von:
aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. (R001407) am 25.07.2024

Beschreibung:
Wir begrüßen die Regelung in § 3 Nr. 55c S. 2 Buchst. b EStG, dass die Abfindung in die gRV steuerlich begleitet wird. Allerdings müsste sie noch dahingehend ergänzt werden, dass auch nicht unter das BetrAVG fallende Personen einbezogen werden.

Zu Regelungsentwurf

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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