Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

Die Abfindung im Rahmen des Sozialpartnermodells im § 22 Absatz 4 S. 3 BetrAVG-E begrüßen wir, jedoch ohne Zustimmungspflicht.

Angegeben von:
aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. (R001407) am 25.07.2024

Beschreibung:
Die Abfindung im Rahmen des Sozialpartnermodells im § 22 Absatz 4 S. 3 BetrAVG-E begrüßen wir, weil sie ihm mehr Flexibilität verleiht. Daneben sollte aber die einseitige Möglichkeit der Abfindung durch die Versorgungseinrichtung auch ohne Zustimmung erhalten bleiben.

Zu Regelungsentwurf

  1. Referentenentwurf:
    Zweites Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 24.06.2024 Federführendes Ministerium: BMAS [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Nach oben blättern