Regelungsvorhaben

Zukunftsfinanzierungsgesetz

Angegeben von:
Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V. (R001246) am 24.07.2024

Beschreibung:
Es ist sowohl im Sinne der Verbraucher als auch im Sinne der von uns vertretenen Autohäuser, die Vorschrift des § 7a Abs. 5 VVG im Rahmen des BEG IV zu streichen oder zumindest zu entschärfen. Deshalb bitten wir ausdrücklich darum, diese Forderung im Rahmen des weiteren Gesetzgebungsverfahrens zum BEG IV zu berücksichtigen. Zumindest aber das beschriebene doppelte kostenintensive Umsetzungschaos im Autohandel könnte verhindert werden, in dem der Gesetzgeber im Rahmen des BEG IV den Anwendungszeitpunkt des § 7a Absatz 5 VVG vom 01.01.2025 ausreichend lang nach hinten verschiebt. Im Rahmen der bis November 2025 abzuschließenden Umsetzung der CCD bestünde dann die Möglichkeit, die Vorschrift des § 7a Absatz 5 VVG europarechtskonform auszugestalten.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/8292 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG) 1. Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle RV hierzu] 2. Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (2)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2407240012 (PDF - 2 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 23.07.2024 an:

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