Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung für inländische B2B-Umsätze

Angegeben von:
Deutscher Steuerberaterverband e.V. (R000737) am 24.07.2024

Beschreibung:
Der DStV befürwortet die Einführung der obligatorischen E-Rechnung für Umsätze zwischen inländischen Unternehmen. Dabei ist eine ausreichende Übergangsfrist zu gewähren. Auch sind rechtliche und technische Anforderungen an die Prozesse und Abläufe zur Erstellung und Verarbeitung von E-Rechnungen so auszugestalten, dass Unternehmen, allen voran KMU, nicht überfordert werden. Der DStV setzt sich insbesondere für folgende Verbesserungen ein: Regelmäßige Prüfung der Normen und Formate moderate Anforderung an Digitalisierung von Prozessen und Abläufen Vorrang getroffener zivilrechtlicher Vereinbarungen über E-Rechnungsformate Abbau technischer Hürden für KMU Minimierung der Risiken für den Vorsteuerabzug und zusätzlicher Steuerbelastungen Vermeidung unnötigen Bürokratieaufwands

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/8628 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) Zuständiges Ministerium: BMF [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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