Regelungsvorhaben
Suizidpräventionsgesetz - Für eine Finanzierung von Beratungsangeboten im Bereich der Suizidprävention durch die öffentliche Hand
Angegeben von:
Verena Holtz – VSocial (R006881)
am
20.07.2024
Beschreibung:
Nach Veröffentlichung einer nationalen Suizidpräventionsstrategie wurde angekündigt, dass es ein Suizidpräventionsgesetz geben soll. Die Interessensvertretung fokussiert sich auf die Ausgestaltung eines solchen Gesetzes.
Ziel ist es, dass das Gesetz zur Prävention von Suiziden auch Regelungen trifft, um Finanzierungsreglungen durch die öffentliche Hand für Beratungsangebote zu schaffen, die im Bereich der Suizidprävention tätig sind.
- Gesundheitsförderung [alle RV hierzu]
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung" [alle RV hierzu]
- Unfallversicherung [alle RV hierzu]
- Suizidprävention
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Auftrag
Austausch mit dem Parlamentskreis Suizidprävention.
Auftraggeber/-innen (1):
Eingesetzte Personen bzw. Unterauftragnehmer/-innen:
Der Auftrag zur Interessenvertretung wird selbst ausgeführt -
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Adressatenkreis:
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Versendet am 17.05.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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