Regelungsvorhaben
Novellierung der Anforderungen gemäß § 8a Abs. 5 BSIG
Angegeben von:
Bitkom e.V. (R000672)
am
18.07.2024
Beschreibung:
Bitkom setzt sich dafür ein, dass bei der Novellierung der Anforderungen gemäß § 8a Abs. 5 BSIG verschiedene Kriterien berücksichtigt werden. Dazu gehört die Definition von Begrifflichkeiten wie "unternehmensfremd", die mangelnde Notwendigkeit für ein Vier-Augen-Prinzip, die Streichung von Reifegradabstufungen und Darstellung der Netzstrukturpläne, Gültigkeit der Prüfergebnisse, relevante Maßnahmen aus der Anwendbarkeitserklärung, Verweis auf die Nebenabweichungen des bestehenden ISO-Zertifikats sowie die Streichung des Begriffs „Authentizität“.
- Cybersicherheit [alle RV hierzu]
- Datenschutz und Informationssicherheit [alle RV hierzu]