Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Gleichbehandlung von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben

Angegeben von:
Rud Pedersen Public Affairs Germany GmbH (R001413) am 18.07.2024

Beschreibung:
Elektro-Lieferfahrzeuge haben ein höheres Grundgewicht als solche mit Verbrennungsmotor. Die Batterie macht bei 3,5 Tonnen Fahrzeug rund 600 Kilogramm aus. Es gibt zwar eine Ausnahmegenehmigung, dass E-Transporter mit einer Auflastung gemäß dem Mehrgewicht des alternativen Antriebs, aber nicht mehr als 4,25 Tonnen, auch wie ein 3,5 Tonen Fahrzeug mit Führerscheinklasse B gefahren werden dürfen. Diese Ausnahmegenehmigung erstreckt sich nicht auf weitere Regelungen, so dass Pflichten aus dem Güterkraftverkehrsgesetz erfüllt werden müssen, z. B. Fahrtenschreiber, Stellen eines Verkehrsleiters, Nachweis einer Betriebsstätte etc. Fahrzeuge, die Möbel in Wohngebieten ausliefern, müssen so die gleichen Anforderungen erfüllen wie LKW auf Autobahnen. Das bremst die Umstellung auf E-Mobilität.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Aufträge zu diesem RV (1)

  1. Auftrag

    Strategische Beratung, Erstellung von Positionspapieren. Vorbereitung, Begleitung und Nachbereitung von Terminen und Events mit Bundestagsabgeordneten und Bundesregierung (BMUV), um die Themen Nachhaltigkeit, Arbeitsmarkt, Netzausbau und Kreislaufwirtschaft zu begleiten.

    Auftraggeber/-innen (1):

    Eingesetzte Personen bzw. Unterauftragnehmer/-innen (4):

    Betraute Personen (4):

    1. Fiona Seiler
    2. Rosa Täuber
    3. Johanna Holten
    4. Marilena Körner

      Tätigkeit bis 09/23:
      wissenschaftliche Mitarbeiterin/Pressereferentin
      für ein Mitglied des Deutschen Bundestages

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