Regelungsvorhaben
Anforderungen an die Renewable Energy Directive III
Angegeben von:
Wirtschaftsvereinigung Stahl (WV Stahl) (R002425)
am
16.07.2024
Beschreibung:
Die von der RED III vorgegebene Industrieunterquote von 42 % RFNBO bis 2030 ist
äußerst ambitioniert. Ein kohärenter Förderrahmen und die Ausschöpfung der verfügbaren
Transformationspotenziale in der Industrie sind daher eine zwingende Voraussetzung für die Quotenerfüllung. Die Quote soll auf Mitgliedstaaten und nicht auf Unternehmen bezogen werden. Es muss verhindert werden, dass die Nutzung anderer kohlenstoffarmer Wasserstoffe konterkariert wird. Eine Erfüllung der Quote funktioniert nur unter Ausschöpfung der Ausnahmen.
Monitoring und Berichtspflichten sind minimal zu halten, um weitere Belastungen zu
vermeiden.
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu]
- Energienetze [alle RV hierzu]
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu]
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Energie" [alle RV hierzu]