Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

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Anforderungen an die Renewable Energy Directive III

Angegeben von:
Wirtschaftsvereinigung Stahl (WV Stahl) (R002425) am 16.07.2024

Beschreibung:
Die von der RED III vorgegebene Industrieunterquote von 42 % RFNBO bis 2030 ist äußerst ambitioniert. Ein kohärenter Förderrahmen und die Ausschöpfung der verfügbaren Transformationspotenziale in der Industrie sind daher eine zwingende Voraussetzung für die Quotenerfüllung. Die Quote soll auf Mitgliedstaaten und nicht auf Unternehmen bezogen werden. Es muss verhindert werden, dass die Nutzung anderer kohlenstoffarmer Wasserstoffe konterkariert wird. Eine Erfüllung der Quote funktioniert nur unter Ausschöpfung der Ausnahmen. Monitoring und Berichtspflichten sind minimal zu halten, um weitere Belastungen zu vermeiden.

Betroffene Interessenbereiche (5)

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