Regelungsvorhaben
Telematikinfrastruktur: Klarstellung Freiwilligkeit des Angebotes von Fachdiensten
Angegeben von:
Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (R000815)
am
16.07.2024
Beschreibung:
Es sollte gesetzlich klargestellt werden, dass es den PKV-Unternehmen freigestellt ist, im Zuge des freiwilligen Angebotes der ePA auch solche Anwendungen bereitzustellen, die zwar in einem engen Zusammenhang mit der ePA stehen, aber eigene Fachdienste im Sinne der TI darstellen.
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
- Krankenversicherung [alle RV hierzu]