Regelungsvorhaben

Telematikinfrastruktur: Klarstellung Freiwilligkeit des Angebotes von Fachdiensten

Angegeben von:
Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (R000815) am 16.07.2024

Beschreibung:
Es sollte gesetzlich klargestellt werden, dass es den PKV-Unternehmen freigestellt ist, im Zuge des freiwilligen Angebotes der ePA auch solche Anwendungen bereitzustellen, die zwar in einem engen Zusammenhang mit der ePA stehen, aber eigene Fachdienste im Sinne der TI darstellen.

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Nach oben blättern