Regelungsvorhaben
Nachbesserungsbedarf beim Gesetz zur Stärkung der Herzgesundheit
Angegeben von:
Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. (R002039)
am
12.07.2024
Beschreibung:
Ziel des Gesetzes sind Maßnahmen, die Früherkennung und Versorgung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu verbessern und die Herzgesundheit in der Bevölkerung zu stärken. Die AWMF lehnt den vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Herzgesundheit ab, da dieser nicht im Einklang steht mit Prinzipien der evidenzbasierten Medizin. Weiterhin sieht die AWMF grundsätzlich kritisch, etablierte Verfahren zur Nutzen-Schaden-Abwägung von Maßnahmen unter Beteiligung von Patient*innen und der Fachöffentlichkeit durch direktive Verbindlichkeiten abzulösen.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/13094 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Herzgesundheit - (Gesundes-Herz-Gesetz - GHG) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu]
Zuvor:
Referentenentwurf (BMG): Gesetz zur Stärkung der Herzgesundheit (Gesundes-Herz-Gesetz) (Vorgang)
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle RV hierzu]