Regelungsvorhaben
§ 12 a AufenthG abschaffen
Angegeben von:
Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952)
am
11.07.2024
Beschreibung:
DAV schlägt vor, § 12a AufenthG aufzuheben.
Seit August 2023 liegt eine durch das BAMF veranlasste und von ihm publizierte wissenschaftliche Evaluation mit der Einschätzung vor, dass die Wohnsitzregelung sehr wahrscheinlich nicht integrationsfördernd ist.
Damit besteht nach Auffassung des DAV weder eine Rechtfertigung für die mit der Wohnsitzregelung verbundenen schwerwiegenden Grundrechtseingriffe, noch eine Grundlage der Regelung im geltenden oder im kommenden Unionsrecht. Nicht nur aus diesen rechtlichen, sondern auch aus praktischen Gründen – Aufwand und Ertrag stehen in keinem Verhältnis – kann die Vorschrift nicht weiter aufrechterhalten bleiben. Mit der Aufhebung des § 12a AufenthG können flankierende gesetzliche Maßnahmen ebenfalls keinen Bestand mehr haben.
- Öffentliches Recht [alle RV hierzu]
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SG2407080005 (PDF - 12 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 04.07.2024 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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