Regelungsvorhaben
RefE zum Vermögensverschleierungsbekämpfungsgesetz bzw. zum RefE Vermö-gensermittlungsgesetz
Angegeben von:
Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952)
am
11.07.2024
Beschreibung:
Die vorgesehenen Neuerungen im Vermögensermittlungsgesetz – VErmiG-E bedeuten einen höchst bedenklichen Paradigmenwechsel des Einziehungsrechts, da zum einen losgelöst von den strafrechtlichen Voraussetzungen der Einziehungsmöglichkeiten auf rein verwaltungsrechtlicher Ebene (zusätzlich) ein eigenständiges Einziehungsrecht ermöglicht wird, das vor allem unterhalb der strafrechtlich relevanten Schwelle eines Anfangsverdachts greifen soll; zum anderen wird der Anwendungsbereich der §§ 435 StPO sowie § 76a Abs. 4 StGB in verfassungsrechtlicher Hinsicht in bedenklichem Maß ausgeweitet. Gegen solche, aus der strafrechtlichen Einziehung ausgelagerte Einziehungsmöglichkeiten bestehen verfassungs- und europarechtliche Bedenken.
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
RefE zum Entwurf eines Gesetzes zum Schutz des Wirtschafts- und Finanzsystems vor der Verschleierung und Einbringung bedeutsamer inkriminierter Vermögenswerte bzw. zum Referentenentwurf zu Ermittlungen mit verdächtigen Vermögensgegenständen Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle RV hierzu]
- Strafrecht [alle RV hierzu]
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SG2407080004 (PDF - 35 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 03.07.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Gremien [alle SG dorthin]
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Organe [alle SG dorthin]
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) [alle SG dorthin]
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