Regelungsvorhaben
Vorschläge zur Ausgestaltung der Ladeinfrastruktur im Sinne des EnWG
Angegeben von:
BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (R000888)
am
04.07.2024
Beschreibung:
Laut § 7c Abs. 1 Satz 1 EnWG ist es seit dem 1. Januar 2024 Netzbetreibern und vertikal integrierten Energieversorgern mit Netzbetrieb untersagt, Eigentümer von E-Ladepunkten zu sein, sie zu entwickeln, zu verwalten oder zu betreiben. Für De-minimis-Unternehmen ist die Regelung für bestehende Ladepunkte bis zum 1. Januar 2025 umzusetzen. Der BDEW hat ein Papier mit Fakten und Argumenten erarbeitet, in dem sowohl die rechtlichen Rahmenbedingungen erläutert als auch entsprechende Handlungsoptionen für De-minimis-Unternehmen erläutert werden. Es werden außerdem die Ergebnisse einer BDEW-Umfrage unter den De-minimis-Mitgliedsunternehmen vorgestellt. Abschließend werden Handlungsmöglichkeiten abgeleitet, wie eine De-minimis-Regelung politisch weiter verfolgt werden kann.
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu]
- Energienetze [alle RV hierzu]
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu]
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu]
- Klimaschutz [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Energie" [alle RV hierzu]
- Verkehrsinfrastruktur [alle RV hierzu]
- Verkehrspolitik [alle RV hierzu]
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SG2407040008 (PDF - 13 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 04.07.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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