Regelungsvorhaben
Überprüfung der EU-Offenlegungsverordnung
Angegeben von:
BVI Bundesverband Investment und Asset Management (R000965)
am
03.07.2024
Beschreibung:
Wir setzen uns für einfachere Transparenzpflichten bei nachhaltigen Anlagen mit Fokus auf Anlageprodukte für Privatanleger ein. Ein freiwilliges System zur Produktkategorisierung nach Nachhaltigkeitsmerkmalen befürworten wir. Dieses sollte mit der Definition der Nachhaltigkeitspräferenzen nach MiFID II und IDD verzahnt und durch umfassende Praxistest begleitet werden. Nachhaltigkeitsberichte auf Unternehmensebene sollten in die CSRD verlagert und im Einklang mit dem Prinzip der doppelten Wesentlichkeit sektorenübergreifend gestrafft werden. Finanzmarktteilnehmer müssen auch nach der Omnibus-I-Revision weiterhin Nachhaltigkeitsdaten zu ihren Zielunternehmen erhalten.
- Bank- und Finanzwesen [alle RV hierzu]
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 08.07.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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SG2505200008 (PDF - 10 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 20.05.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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