Regelungsvorhaben
24.041_Nicht-Einführung von Ausgleichszöllen auf batteriebetriebene Fahrzeuge (BEV) aus China
Angegeben von:
Volkswagen AG (R001681)
am
01.07.2024
Beschreibung:
Volkswagen als globaler Konzern ist Verfechter einer regelbasierten Handelsordnung. Ausgleichszölle sind generell nicht geeignet, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Automobilindustrie langfristig zu stärken. Die Volkswagen AG lehnt diese ab. Für die aktuelle Nachfrageschwäche für BEV-Fahrzeuge in Deutschland und Europa ist der Zeitpunkt der Entscheidung der EU-Kommission nachteilig. Die negativen Auswirkungen dieser Entscheidung überwiegen den etwaigen Nutzen für die europäische Automobilindustrie. Europa braucht ein regulatorisches Umfeld, in dem die Automobilindustrie in der Transformation zur E-Mobilität und zur Klimaneutralität gestärkt wird.
- Außenwirtschaft [alle RV hierzu]
- Automobilwirtschaft [alle RV hierzu]
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 14.06.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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