Regelungsvorhaben

24.041_Nicht-Einführung von Ausgleichszöllen auf batteriebetriebene Fahrzeuge (BEV) aus China

Angegeben von:
Volkswagen AG (R001681) am 01.07.2024

Beschreibung:
Volkswagen als globaler Konzern ist Verfechter einer regelbasierten Handelsordnung. Ausgleichszölle sind generell nicht geeignet, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Automobilindustrie langfristig zu stärken. Die Volkswagen AG lehnt diese ab. Für die aktuelle Nachfrageschwäche für BEV-Fahrzeuge in Deutschland und Europa ist der Zeitpunkt der Entscheidung der EU-Kommission nachteilig. Die negativen Auswirkungen dieser Entscheidung überwiegen den etwaigen Nutzen für die europäische Automobilindustrie. Europa braucht ein regulatorisches Umfeld, in dem die Automobilindustrie in der Transformation zur E-Mobilität und zur Klimaneutralität gestärkt wird.

Betroffene Interessenbereiche (3)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2409300027 (PDF - 2 Seiten)

    Adressatenkreis:

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